"Bestrafung musste es geben"

Fußball: Wie Schiedsrichtervorsitzender Udo Quast, seit 23 Jahren Vorsitzender des Mindener Kreisschiedsrichterausschusses, das Urteil des DFB zum Fall Roger Schmidt sieht  |  25.02.2016 www.nw.de

Engagiert für den Fußball: Mindens Kreis-Schiedsrichtervorsitzender Udo Quast. | © Jürgen Krüger

Petershagen. Udo Quast ist seit 23 Jahren Vorsitzender des Mindener Fußball-Kreisschiedsrichterausschusses. Im Fall des vom Deutschen Fußballbund (DFB) verurteilten Roger Schmidt, Trainer des Bundesligisten Bayer Leverkusen, hat Quast eine eindeutige Meinung: "Eine Bestrafung musste es geben."

Seinen Schiedsrichterschein machte Udo Quast im Jahr 1963 am Brückenhaus in Löhne, anderthalb Jahre später leitete er schon Spiele in der Bezirksliga. Für den Verband war der in Petershagen-Ovenstädt lebende Quast 18 Jahr lang als Beobachter unterwegs, als Assistent schaffte er es bis in die 2. Bundesliga. Das Regelwerk kennt Quast bis in den letzten Winkel. "Ich habe die Situation nicht gesehen, auch im Fernsehen nicht, und kann sie deshalb auch nicht beurteilen. Was sich aber sagen lässt, ist, dass der Schiedsrichter einen Ermessenspielraum hat, von wo aus er einen Freistoß ausführen lässt. Probleme gibt es immer dann, wenn sich daraus ein Tor ergibt", erklärt Quast. Genauso war es auch im Spiel zwischen Leverkusen und Dortmund, das die Gäste mit 1:0 gewonnen hatten. Roger Schmidt hatte daraufhin laustark protestiert, worauf Schiedsrichter Felix Zwayer einen Innenraum-Verweis ausgesprochen hatte. Schmidt weigerte sich, den Innenraum zu verlassen, worauf das Schiedsrichterteam das Spiel unterbrach, die Spielfläche verließ und erst dann wieder anpfiff, nachdem Schmidt der Anweisung gefolgt war. Für dieses Verhalten hat der DFB Roger Schmidt für drei Spiele gesperrt (Innenraumverbot für fünf Spiele, davon zwei auf Bewährung und 20.000 Euro Geldstrafe). Außerdem muss Leverkusens Sportchef Rudi Völler 20.000 Euro zahlen, wegen eines Wutausbruches.

"Wir haben es mit einem System von Regeln zu tun, und zu diesem System gehören auch Roger Schmidt und Rudi Völler. Wenn der Schiedsrichter eine Entscheidung trifft, dann ist dieser Entscheidung Folge zu leisten. Dass sich Roger Schmidt in dieser Art und Weise beschwert, halte ich für höchst unsportlich. Der DFB muss diese Bestrafung durchsetzen, ansonsten wird ein solches Verhalten bis in die untersten Spielklassen salonfähig gemacht. Der Schiedsrichter muss auch nicht mit dem Trainer direkt sprechen, sondern kann den Mannschaftsführer anweisen, ihm eine Nachricht zu überbringen. Diese Regel gibt es, um den Druck zu erhöhen. Das Regelwerk wird auch nicht deshalb angepasst, weil wir die Trainer ärgern wollen, sondern weil es Regelbrüche gibt", sagt Udo Quast, der die Höhe des Strafmaßes aber nicht bewerten wollte. Trotz der Strafe zeigt der erfahrene Fußball-Schiedsrichter Verständnis für die Trainer. "Sie stehen unter enormen Erfolgsdruck. Und das nicht nur in der Bundesliga, sondern auch schon in unteren Spielklassen."

 

Quellenangabe: Neue Westfälische 2016

Autorangabe: Jürgen Krüger (nw)